Glossar Bankensektor / Thema
Die Abfertigungsanwartschaft bezeichnet den in einer Betrieblichen Mitarbeitervorsorgekasse (BV-Kasse) verwalteten Abfertigungsanspruch und entspricht der Summe aus den eingezahlten Abfertigungsbeiträgen (abzüglich der einbehaltenen Verwaltungskosten) und/oder den allenfalls an die BV-Kasse übertragenen Altabfertigungsanwartschaften sowie den zugewiesenen Veranlagungsergebnissen.
Permanenter Link Abfertigungsanwartschaft - Erstellungsdatum 2020-04-07