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Glossar Bankensektor / Thema

Abfertigungsanwartschaft

Die Abfertigungsanwartschaft bezeichnet den in einer Betrieblichen Mitarbeitervorsorgekasse (BV-Kasse) verwalteten Abfertigungsanspruch und entspricht der Summe aus den eingezahlten Abfertigungsbeiträgen (abzüglich der einbehaltenen Verwaltungskosten) und/oder den allenfalls an die BV-Kasse übertragenen Altabfertigungsanwartschaften sowie den zugewiesenen Veranlagungsergebnissen.

Permanenter Link Abfertigungsanwartschaft - Erstellungsdatum 2020-04-07


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