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Glossar Bankensektor / Thema

Abwicklungsanstalt

Eine Abwicklungsanstalt ist ein rechtliches Konstrukt, zu dem strukturierte Wertpapiere, andere Risikopositionen wie z.B. ausfallgefährdete Kredite und sogar ganze Geschäftsbereiche einer Bank übertragen werden können, um der Bank eine geordnete Abwicklung dieser risikobehafteten Portfolios zu ermöglichen. Damit wird die Bank von Eigenkapitalanforderungen und Abschreibungsdruck entlastet und kann sich mit einem erfolgversprechenden Geschäftsmodell neu ausrichten. Dabei bleiben die Eigentümer der Bank in der wirtschaftlichen Verantwortung für die Abwicklungsanstalt. Die bei der Abwicklungsanstalt auftretenden Verluste sind also weiterhin von den Eigentümern der Bank auszugleichen. Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) hat zwei Abwicklungsanstalten errichtet: die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) und die FMS Wertmanagement (FMS-WM). Über beide Abwicklungsanstalten übt die FMSA die erweiterte Rechtsaufsicht aus. Nach dem Abverkauf aller übertragenen Risikopositionen und Geschäftsbereiche wird die FMSA die Abwicklungsanstalten auflösen.

Siehe:

- Portfolio.

- Eigenkapital.

- Bad Bank.

- Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) .

Permanenter Link Abwicklungsanstalt - Erstellungsdatum 2021-05-26


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