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Glossar Bankensektor / Thema

Aktionär

Der Aktionär ist Anteilseigner (Miteigentümer) einer Aktiengesellschaft und besitzt bestimmte, im Aktiengesetz definierte Mitgliedschaftsrechte. Seine Hauptrechte sind das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung, das Stimmrecht und bestimmte Auskunftsrechten. Der Aktionär hat zudem Anspruch auf seinen Anteil am Unternehmensgewinn, soweit dieser nicht nach Gesetz, Satzung oder Hauptversammlungsbeschluss ausgeschlossen ist. Im Gegenzug haftet er für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, allerdings nur mit seiner Einlage.

Permanenter Link Aktionär - Erstellungsdatum 2020-04-07


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