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Glossar Bankensektor / Thema

Ausgleichsforderung

Ausgleichsforderungen sind Aktivposten, die zum Ausgleich der Bilanzen von Banken und Wirtschaftsunternehmen geschaffen werden und Ansprüche gegenüber dem Staat darstellen. Zu einem Bedarf an Ausgleichsforderungen kann es kommen, wenn im Rahmen einer Währungsumstellung Aktiva und Passiva nicht im gleichen Verhältnis umgestellt werden. Diese "künstlichen" Vermögenswerte wurden erstmals nach der Währungsreform 1948 benötigt und kamen auch nach der Währungsunion 1990 mit der damaligen DDR zum Einsatz. 1948 war es zu einem Bedarf an Ausgleichsforderungen gekommen, weil die Kredite der Banken an den Staat wertlos geworden waren, aber auch nach der Währungsreform ein größerer Einlagenbestand bei den Banken verblieb. Auf das Instrument der Ausgleichsforderungen wurde Mitte 1990 im Zuge der Währungsunion mit der damaligen DDR erneut zurückgegriffen. So wurde die Lücke zwischen den Krediten und den im Durchschnitt zu einem günstigeren Kurs umgestellten Einlagen geschlossen, um den Banken einen Ausgleich für wertlose Kredite zu geben und ein ausreichendes Eigenkapital zur Verfügung zu stellen.

Permanenter Link Ausgleichsforderung - Erstellungsdatum 2021-05-26


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