Glossar Bankensektor / Thema
Der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) ist ein nationales Gremium, das die Zusammenarbeit im Bereich der makroprudenziellen Politik koordiniert und stärkt. Der AFS nimmt seinen gesetzlichen Auftrag wahr, der ihm durch das Finanzstabilitätsgesetz erteilt wird. Dem AFS gehören je drei stimmberechtigte Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen, der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an. Für die BaFin nimmt zusätzlich das für den Geschäftsbereich Abwicklung zuständige Mitglied des Direktoriums ohne Stimmrecht beratend teil. Der Ausschuss erörtert auf Basis von Analysen der Bundesbank sowie Erkenntnissen aus der Aufsichtstätigkeit von BaFin und Bundesbank Risiken für die Stabilität des Finanzsystems. Auf dieser Grundlage kann der Ausschuss Warnungen oder Empfehlungen an öffentliche Stellen in Deutschland richten. Darüber hinaus berät er über den Umgang mit Warnungen und Empfehlungen des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (European Systemic Risk Board: ESRB) und berichtet jährlich an den Deutschen Bundestag. Im Falle einer Finanzkrise stärkt er die Zusammenarbeit der im Ausschuss vertretenen Institutionen.
Siehe:
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) .
- Europäischer Ausschuss für Systemrisiken.
- Finanzstabilität.
- Makroprudenzielle Politik.
- Makroprudenzielle Überwachung durch den Ausschuss für Finanzstabilität.
Permanenter Link Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) - Erstellungsdatum 2021-05-26