Glossar Bankensektor / Thema
Bail-in bezeichnet die Beteiligung von Gläubigern an den Verlusten einer Bank, z. B. anlässlich der Abwicklung einer Bank oder im Rahmen eines Beihilfeverfahrens.
Bei einem Bail-in tragen die Geldgeber einer Institution deren Verluste mit. Die Zahlungsunfähigkeit eines Staates beispielsweise führt dann dazu, dass dessen Gläubiger nach einem festzulegenden Verteilungsschlüssel Teile ihrer Ansprüche verlieren oder aufgeben.
Siehe auch:.
- Bail-Out.
- No-Bail-Out.
Permanenter Link Bail-In - Änderungsdatum 2023-02-03 - Erstellungsdatum 2021-06-02