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Glossar Bankensektor / Thema

Beschäftigte (Erwerbstätige)

Die Anzahl der Beschäftigten kann über Haushaltsbefragungen oder über die Register der Sozialversicherungsträger erfasst werden.

Die Definition für Beschäftigte laut Haushaltsbefragungen, wie sie für die Berechnung der Arbeitslosenquote laut Eurostat verwendet wird, umfasst die unselbstständig Beschäftigten (in jeglichem Beschäftigungsausmaß) und die Selbstständigen. Als beschäftigt gilt eine Person laut Eurostat, wenn sie innerhalb eines Referenzzeitraums (üblicherweise eine Woche) zumindest für eine Stunde einer bezahlten Beschäftigung nachgegangen ist.

Für die Berechnung der Registerarbeitslosenquote werden hingegen nur registrierte unselbstständig Beschäftigte laut Sozialversicherungsträgern herangezogen.

Permanenter Link Beschäftigte (Erwerbstätige) - Erstellungsdatum 2020-04-07


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