Glossar Bankensektor / Thema
Clearing ist die zentrale Verrechnung von Aufträgen (Forderungen bzw. Verbindlichkeiten) im Rahmen von Geld- oder Wertpapiertransaktionen vor der Auftragsabwicklung, gegebenenfalls unter Saldierung der Aufträge.
Als Clearing wird in der Banken-Fachsprache das Feststellen gegenseitiger Forderungen, Verbindlichkeiten und Lieferverpflichtungen verstanden. Der Clearingprozess folgt dem Geschäftsabschluss zwischen zwei Handelspartnern, zum Beispiel dem Kauf einer Anleihe. Die Handelspartner stimmen anschließend die genauen Konditionen des vereinbarten Geschäfts noch einmal schriftlich ab, um Missverständnissen vorzubeugen. Ferner stimmen sie sich über die für die Wertpapierabwicklung nötigen Informationen wie z.B. den zu beauftragenden Zentralverwahrer, den Zahlungsweg sowie Ort und Zeit der Lieferung ab. Optional kann eine Aufrechnung und Saldierung (Netting) von Geschäften stattfinden. Zum Clearing wird von den Handelspartnern oft ein auf diese Tätigkeit spezialisiertes Unternehmen eingeschaltet, ein so genanntes Clearinghaus.
Siehe auch
Wertpapierabwicklung
Zentrale Gegenpartei
Zentralverwahrer
Permanenter Link Clearing - Änderungsdatum 2024-04-14 - Erstellungsdatum 2020-04-07