Glossar Bankensektor / Thema
Die CRD (Capital Requirement Directive) ist eine Richtlinie (2013/36) der EU zu den Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen. Eine Neufassung der CRD wurde am 26. Juni 2013 im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Die Richtlinie wurde in Österreich im Wege einer Novellierung des BWG (Bankwesengesetz) umgesetzt, die am 7. August 2013 im Bundesgesetzblatt (BGBl I 2013/184) veröffentlicht wurde. Oft wird die Richtlinienabkürzung CRD auch mit einer Nummer am Ende versehen, diese soll auf die Anzahl der signifikanten Revisionen der Richtlinie hinweisen. Die Nummer zwei, also CRD II, weist auf die erste Revision der Richtlinie hin – in dieser wurden mehrere Änderungen zu hybriden Kapitalinstrumenten durchgeführt. Dahingegen referenziert die Nummer vier, also CRD IV, auf die Neufassung der Richtlinie zur Umsetzung von Basel III in Europa.
Permanenter Link CRD (Capital Requirement Directive) - Erstellungsdatum 2020-04-07