Glossar Bankensektor / Thema
Das Direktorium der OeNB besteht aus dem Gouverneur, dem Vize-Gouverneur und zwei weiteren Mitgliedern. Als Leitungsgremium trägt es die Verantwortung für den gesamten Dienstbetrieb und die Geschäftsführung der OeNB. Alle Mitglieder des Direktoriums werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung ernannt. Die Ernennung erfolgt jeweils für die Dauer von sechs Jahren; eine Wiederernennung ist zulässig. Der Gouverneur ist Mitglied des EZB-Rats und des Erweiterten Rats der EZB.
Permanenter Link Direktorium der OeNB - Erstellungsdatum 2020-04-07