Glossar Bankensektor / Thema
Als Europäische Gemeinschaften wurden die europäischen Institutionen bezeichnet, die 1967 durch Fusion der Organe (1) der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), (2) der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG, später EG) und (3) der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG) gegründet wurden. Die jeweiligen Gründungsverträge aus den Jahren 1951 (EGKS) und 1957 (EWG und EAG – „Römische Verträge“) behielten aber weiterhin ihre Gültigkeit. Seit die EGKS durch Vertragsablauf im Juli 2002 in der EG aufging, bestanden die Europäischen Gemeinschaften aber nur mehr aus der EAG und der EG.
Permanenter Link Europäische Gemeinschaften - Erstellungsdatum 2020-04-07