Glossar Bankensektor / Thema
Der Europäische Finanzstabilisierungsmechanismus ist ein EU-Beistandsmechanismus auf Basis von Artikel 122 Absatz 2 des Vertrags, in dessen Rahmen die Europäische Kommission im Namen der EU bis zu 60 Mrd EUR aufnehmen kann, um EU-Mitgliedstaaten Darlehen einzuräumen, die von außergewöhnlichen Ereignissen jenseits ihres Einflussbereichs betroffen oder von diesen ernstlich bedroht sind. Die Gewährung von EFSM-Finanzhilfen unterliegt im Rahmen gemeinsamer EU- und IWF-Programme strengen Auflagen.
Permanenter Link Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) - Erstellungsdatum 2020-04-07