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Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz

Das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz ist ein Bundesgesetz, mit dem die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), die per 1. April 2002 ihre operative Tätigkeit aufnahm, errichtet wurde und. Als integrierte Aufsichtsbehörde ist die FMA mit den Agenden der Banken-, Versicherungs-, Wertpapier-, Börse- und Pensionskassenaufsicht betraut.

Permanenter Link Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz - Erstellungsdatum 2020-04-07


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