Zur Berechnung der Mindesteigenmittelerfordernisse für das Kreditrisiko steht Kreditinstituten alternativ zum Standardansatz auch der IRB-Ansatz zur Verfügung. In diesem Ansatz erfolgt eine Bonitätseinstufung der Kunden auf Basis bankeigener Bewertungsprozesse, welche strengen Anforderungen der Bankenaufsicht entsprechen müssen. Im IRB-Basisansatz wird nur die Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) der Kunden durch die Bank selbst geschätzt; die restlichen Parametergrößen werden von der Bankenaufsicht vorgegeben. Im fortgeschrittenen IRB-Ansatz erfolgt zusätzlich eine eigene Schätzung weiterer Parameter laut BWG.