Glossar Bankensektor / Thema
Jedem Kreditgeschäft liegt die vertragliche Verpflichtung des Darlehensnehmers zugrunde, die entliehenen Gelder oder sonstigen Mittel dem Darlehensgeber zu einem späteren Zeitpunkt in gleicher Art, Menge und Güte zurückzuerstatten.
Permanenter Link Kredit - Erstellungsdatum 2020-04-07