Glossaria.net

Glossar Bankensektor / Thema

Liberalisierung

Unter Liberalisierung wird die Aufhebung sämtlicher mengen- und wertmäßiger Beschränkungen bzw. Hemmnisse zur Herstellung marktwirtschaftlicher Verhältnisse verstanden. Die Vollendung des Europäischen Binnenmarktes 1992 umfasste die Freigabe des Verkehrs von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital. Die völlige Liberalisierung des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union erfolgte Ende 1991 (Österreich: 4. November 1991) und stellte die erste Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) dar. Für die weltweite Liberalisierung von Handel, Dienstleistungen und intellektuellem Eigentum ist die WTO zuständig, für die Liberalisierung des Kapitalverkehrs vor allem die OECD.

Permanenter Link Liberalisierung - Erstellungsdatum 2020-04-07


< Leverage Glossar / Bankensektor LIBOR (London Interbank Offered Rate) >