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Glossar Bankensektor / Thema

Opting-out-Klausel (Ausnahmeregelung, Nichtbeteiligungsklausel)

Ausnahmeregelung, die es einem Mitgliedsstaat erlaubt, sich in einem bestimmten Bereich nicht zu beteiligen. Bezogen auf den EU-Vertrag ist die Klausel festgeschrieben im Protokoll über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und der EZB, der zufolge Dänemark und das Vereinigte Königreich nicht verpflichtet sind, den Euro einzuführen.

Permanenter Link Opting-out-Klausel (Ausnahmeregelung, Nichtbeteiligungsklausel) - Erstellungsdatum 2020-04-07


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