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Partizipationskapital

Partizipationskapital ist Bestandteil der Eigenmittel eines Kreditinstitutes. Es wird, unter Verzicht auf das ordentliche und außerordentliche Kündigungsrecht, auf Unternehmensdauer zur Verfügung gestellt. Dividendenzahlungen an die Kapitalgeber sind abhängig vom Ergebnis eines Geschäftsjahres (nach Rücklagenbewegung). Es kann zwischen Partizipationskapital mit und ohne Dividendennachzahlungsverpflichtung unterschieden werden. Jenes ohne Dividendennachzahlungsverpflichtung kann dem Kernkapital unbegrenzt angerechnet werden. Partizipationskapital nimmt bis zur vollen Höhe am Verlust teil und darf im Falle einer Liquidation des Kreditinstitutes erst nach Befriedigung oder Sicherstellung aller anderen Gläubiger zurückgezahlt werden.

Permanenter Link Partizipationskapital - Erstellungsdatum 2020-04-07


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