Glossar Bankensektor / Thema
Der Referenzzinssatz ist der gesetzlich definierte Nachfolgezinssatz für den bis Ende des Jahres 1998 von der OeNB verlautbarten Lombardsatz, soweit dieser als Bezugsgröße in Bundesgesetzen, Verordnungen oder in Vereinbarungen Verwendung findet. Der Referenzzinssatz verändert sich regelmäßig in jenem Ausmaß, in dem sich der vom EZB-Rat festgelegte Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität um insgesamt mindestens 0,5 Prozentpunkte verändert hat.
Permanenter Link Referenzzinssatz - Erstellungsdatum 2020-04-07