Bei einem Repo werden Vermögenswerte auf einen Geschäftspartner (Pensionsnehmer) übertragen, der zur Rückgabe verpflichtet ist, während der Pensionsgeber die Verpflichtung zur Rücknahme eingeht. Bei der Rückgabe hat der Pensionsgeber die für die Vermögensgegenstände erhaltene Geldsumme einschließlich vereinbarter Zinsen zu einem vorher fixierten Datum zurückzuzahlen.