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Glossar Bankensektor / Thema

Subsidiaritätsprinzip

Diesem gesellschaftspolitischen Prinzip zufolge sollen übergeordnete gesellschaftliche Einheiten (z. B. der Staat, die EZB, die EU) nur solche Aufgaben übernehmen, zu deren Wahrnehmung untergeordnete Einheiten (z. B. Einzelstaat, Bundesland, Gemeinde, Zentralbank eines einzelnen Landes) nicht in der Lage sind. Im europäischen Kontext wurde das Prinzip durch den Vertrag von Maastricht 1993 eingeführt und bedeutet, dass die Europäische Gemeinschaft in den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig wird, sofern und soweit die Ziele der Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können und daher wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkung besser auf Gemeinschaftsebene erreicht werden können.

Permanenter Link Subsidiaritätsprinzip - Erstellungsdatum 2020-04-07


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