Das verfügbare Einkommen ist das Einkommen aus Arbeitnehmerentgelten (Löhne/Gehälter) oder von selbstständig Erwerbstätigen, aus den Erträgen der Veranlagung in Einlagen, Wertpapieren, Versicherungsprodukten und Beteiligungen sowie Transferleistungen (z. B. Pensionen, Arbeitslosenentgelte) abzüglich der zu zahlenden Einkommen- und Vermögenssteuer, Sozialbeiträge und – bei Kreditnehmern – auch der Kreditzinsen.