Glossar Bankensektor / Thema
Der Vertrag von Lissabon ist die derzeitig gültige Vertragsgrundlage der Europäischen Union. Er wurde am 13. Dezember 2007 unter portugiesischer Ratspräsidentschaft in Lissabon unterzeichnet und trat am 1. Dezember 2009 in Kraft. Der Vertrag von Lissabon ersetzt die bestehenden Verträge nicht, sondern ändert diese lediglich ab. Er besteht aus dem Vertrag über die Europäische Union (EUV) und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), einschließlich beigefügter Protokolle und Erklärungen in der konsolidierten Fassung. Der neue Vertrag soll für eine erweiterte EU mit 28 Mitgliedstaaten eine effizientere Funktionsweise der Institutionen gewährleisten.
Permanenter Link Vertrag von Lissabon - Erstellungsdatum 2020-04-07