Glossar Bankensektor / Thema
Als Wertpapier wird eine Urkunde über Vermögensrechte bezeichnet, deren Ausübung und Übertragung auf andere an den Besitz der Urkunde gebunden sind. Der Inhaber von Wertpapieren kann seine Rechte aufgrund der Urkunden ausüben oder durch deren Übergabe auf andere übertragen, z. B. verkaufen oder verschenken. Die bekanntesten an der Börse gehandelten Wertpapiere sind Aktien und Anleihen.
Permanenter Link Wertpapier - Erstellungsdatum 2020-04-07