Die Übertragung der Entwurfsplanung in die für die Baugenehmigung (in vielen Fällen eine sog. Planfeststellung) erforderliche Form findet in der Genehmigungsplanung statt. Die Unterlagen werden entsprechend der Vorgaben der Genehmigungsbehörde (EBA) ergänzt, aufbereitet und zusammengestellt. Die Unterlagen, die bspw. für eine Planfeststellung eingereicht werden müssen, umfassen:
- >Erläuterungsbericht: Beschreibung des Vorhabens (u. a. Notwendigkeit der Maßnahme, technische Einzelheiten, untersuchte Varianten)
- >Lage- und Höhenpläne: Detaillierte Pläne in verschiedenen Maßstäben
- >Landschaftspflegerischer Begleitplan: Plan, in dem die Eingriffe in Natur und Landschaft sowie die vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen dargestellt werden
- >Grunderwerbsplan: Lageplan, in dem die benötigten privaten Grundstücksflächen gekennzeichnet sind
- >Grunderwerbsverzeichnis: Das Verzeichnis gibt u. a. Auskunft über die beanspruchten Flurstücke und deren Eigentümer
- >Schalltechnische Unterlagen: Details zu Schallberechnungen und vorgesehenen Schallschutzmaßnahmen
- >Erschütterungstechnische Unterlagen
- >Bauwerkspläne: Spezielle Pläne für den Bau von Brücken und Tunnelstrecken
- >Diverse Gutachten: Umweltverträglichkeitsstudie, Verkehrsuntersuchungen etc.
Nicht zuletzt wirkt die DB als Vorhabenträgerin aktiv im Planfeststellungsverfahren mit, indem sie die Öffentlichkeit frühzeitig informiert, an den Erörterungsterminen teilnimmt und Stellungnahmen zu Einwänden verfasst.