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Glossar Bauausführung / Thema

Schallschutz, aktiv und passiv

Beim Schallschutz unterscheidet man generell zwischen Maßnahmen des aktiven und des passiven Schallschutzes. Unter aktivem Schallschutz sind alle Maßnahmen zu verstehen, die am Entstehungsort der Lärmemissionen – also im Bereich der Gleise – wirken. Dazu zählen u. a. Lärmschutzwände, Schienenstegdämpfer oder auch die Umrüstung der Güterwagenflotte der DB auf sogenannte „Flüsterbremsen“. Der passive Schallschutz greift nicht am Entstehungsort, sondern am Einwirkungsort des Lärms - also bei der Wohnbebauung. Beispiele hierfür sind der Einbau von Schallschutzfenstern oder auch schallgedämmte Lüfter für Schlafräume, um dadurch bspw. während der Nacht trotz geschlossenem Schallschutzfenster einen Luftaustausch zu gewährleisten.
Im Detail werden die notwendigen Schutzmaßnahmen an schutzbedürftigen Räumen in der 24. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) festgelegt. Mehr zum Thema Lärmschutz finden Sie auch im Lärmschutzportal der DB.

Permanenter Link Schallschutz, aktiv und passiv - Erstellungsdatum 2021-06-29


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