Glossar Bauausführung / Thema
Hat der Eigentümer eines Grundstücks das Gebäude weder vorsätzlich noch grob fahrlässig über die Grenze gebaut, so muss der Nachbar den sogenannten Überbau dulden - es sei denn, er erhebt unmittelbar vor oder nach der Grenzüberschreitung Einspruch.
Permanenter Link Überbau - Erstellungsdatum 2021-06-29