Glossar Bildungsglossar / Thema
Der Begriff »staatlich anerkannter Ausbildungsberuf« ist durch das BBiG vorgegeben und betrifft die gemäß § 4 Abs. 1 BBiG und § 25 Abs. 1 HwO anerkannten Ausbildungsgänge. Diese Ausbildungsberufe werden inhaltlich durch Ausbildungsordnungen geregelt. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) führt und veröffentlicht das »Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe«.
Permanenter Link Anerkannter Ausbildungsberuf - Erstellungsdatum 2021-12-11