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Glossar Bildungsglossar / Thema

Pflegeschüler/-innen

Die sich in Ausbildung befindenden Personen besuchen eine Pflegeschule und absolvieren ihre praktische Ausbildung bei einem Träger der praktischen Ausbildung. Die Statistik nach der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung wird dabei auf Grundlage der Schuldaten erhoben. Die Schuldaten sind also die Zählbasis für die Anzahl der sich in Ausbildung befindenden Personen. Diese Zählweise hat Auswirkungen auf die Zuordnung von Fällen, bei denen die Pflegeschule und der Träger der praktischen Ausbildung in unterschiedlichen Bundesländern liegen (sogenannte länderübergreifende Fälle). Konkret gezählt werden alle Pflegeschülerinnen und Pflegeschüler in einem Bundesland. Dies umfasst sowohl Personen, bei denen sich Pflegeschule und Ausbildungsträger im gleichen Bundesland befinden, als auch Schülerinnen und Schüler, die nur die Pflegeschule in dem jeweiligen Bundesland besuchen. Durch die Festlegung auf eine einheitliche Zählweise werden Doppel- oder Untererfassungen in der Statistik vermieden.

Die Ausbildung im Rahmen des Pflegeberufegesetzes (PflBG) führt zu einem Abschluss mit der Berufsbezeichnung »Pflegefachfrau« bzw. »Pflegefachmann«.

Permanenter Link Pflegeschüler/-innen - Erstellungsdatum 2021-12-11


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