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Glossar Bildungsglossar / Thema

Schulen in freier Trägerschaft

Schulen in freier Trägerschaft können von natürlichen oder juristischen Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts als Ersatz- oder Ergänzungsschulen nach Maßgabe des Grundgesetzes und der Verfassung des Freistaates Sachsen errichtet und betrieben werden.

Permanenter Link Schulen in freier Trägerschaft - Erstellungsdatum 2021-12-11


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