Glossar Bildungsglossar / Thema
Schulen in freier Trägerschaft können von natürlichen oder juristischen Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts als Ersatz- oder Ergänzungsschulen nach Maßgabe des Grundgesetzes und der Verfassung des Freistaates Sachsen errichtet und betrieben werden.
Permanenter Link Schulen in freier Trägerschaft - Erstellungsdatum 2021-12-11