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Zuschuss/Darlehen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Die Ausbildungsförderung nach dem BAföG wurde im Berichtsjahr 2018 im Schulbereich als Zuschuss, beim Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen in der Regel je zur Hälfte als Zuschuss bzw. unverzinsliches Darlehen geleistet. In bestimmten Fällen wurde seit August 1996 beim Besuch der zuletzt genannten Ausbildungsstätten anstelle von Zuschuss und unverzinslichem Darlehen ein verzinsliches Darlehen gewährt, so z. B. nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer.

Permanenter Link Zuschuss/Darlehen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) - Erstellungsdatum 2021-12-11


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