Glossar Börsenlexikon / Thema
Verpflichtung eines Emittenten von Wertpapieren, Insiderinformationen, die ihn unmittelbar betreffen, unverzüglich zu melden und zu publizieren.
Ereignisse, die den Kurs einer Aktie massgeblich verändern können, müssen unverzüglich von der Aktiengesellschaft bekanntgemacht werden, um Insidergeschäfte zu verhindern.
Permanenter Link Ad-hoc-Publizität - Erstellungsdatum 2021-12-23