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Glossar Börsenlexikon / Thema

Aktie

Wertpapier, welches den Anteil an einer Gesellschaft (z.B. Unternehmen) bescheinigt.


Wertpapier, das ein Anteilsrecht an einem Unternehmen verbrieft.


Urkunde, die dem Inhaber einen Anteil am Grundkapital und somit am Vermögen einer Aktiengesellschaft sowie bestimmte Mitgliedschaftsrechte am Unternehmen verbrieft. Aktien lauten in Deutschland mindestens auf 1 Euro. Man unterscheidet Inhaberaktien, Namensaktien, Stammaktien und Vorzugsaktien.


Wer eine Aktie kauft, wird zum Miteigentümer der Aktiengesellschaft. Damit partizipiert er am Erfolg oder Misserfolg des Unternehmens – zum einen über die Wertentwicklung der Aktie, zum anderen über Ausschüttungen, die sogenannten Dividenden. Stammaktien sichern dem Aktionär zudem ein Stimmrecht auf der Hauptversammlung, Vorzugsaktien nicht. Dafür streichen die Besitzer von Vorzugsaktien meist eine höhere Dividende ein.


Die kleinste Einheit der Wertpapiere einer Aktiengesellschaft ist eine Aktie. Sie verbriefen das Recht an dem Eigentum einer Aktiengesellschaft (AG). Aktien können entweder zu einem Nennwert (Anteil am Grundkapital der AG) herausgegeben werden oder seit 1998 auch als Stückaktie (ohne Nennwert). Stückaktien werden über den Anteil am Grundkapital in Prozent angegeben. Die Aktie berechtigt zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und anteilig am Erfolg des Unternehmens (Dividende). Die zwei wichtigsten Formen der Aktie sind Stammaktien, sie verleihen Besitzern ein Stimmrecht pro Aktie und Vorzugsaktien ohne ein Stimmrecht. Vorzugsaktien sind mangels Stimmrecht jedoch häufig mit einer höheren Dividende ausgestattet.

Permanenter Link Aktie - Erstellungsdatum 2021-12-23


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