Glossar Börsenlexikon / Thema
Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person), deren Aktionäre mit ihren Einlagen auf das Grundkapital beteiligt sind und auch ausschließlich mit dieser Einlage haften. Die Höhe des gesamten Nennwertes entspricht dem Grundkapital, das bei Gründung mindestens TDM 100 betragen muss. Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung bilden die Organe der Aktiengesellschaft.
Permanenter Link Aktiengesellschaft - Erstellungsdatum 2021-12-23