Glossar Börsenlexikon / Thema
Inhaber von Aktien einer Aktiengesellschaft (AG) und somit Teilhaber am Unternehmen. Zu den wichtigsten Rechten des Aktionärs zählen das Recht zur Teilnahme an der Generalversammlung, das Stimmrecht und bestimmte Auskunftsrechte. Er hat ferner Anspruch auf einen Anteil am Unternehmensgewinn. Einen direkten Einfluss auf die Geschäftsführung der Gesellschaft hat der Aktionär nicht. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet nur seine Einlage. Rechte und Pflichten des Aktionärs sind im Aktiengesetz geregelt.
Permanenter Link Aktionär - Erstellungsdatum 2021-12-23