Glossar Börsenlexikon / Thema
Der Anlageausschuss wird vom Aufsichtsrat der Kapitalanlagegesellschaft für den jeweiligen Fonds bestellt. Im Anlageausschuss wird die längerfristige Anlagepolitik festgelegt. Sowohl Vertreter der Depotbank als auch die der Kapitalanlagegesellschaft haben in ihren Entscheidungen unabhängig voneinander die Interessen der Anteilinhaber wahrzunehmen.
Permanenter Link Anlageausschuss - Erstellungsdatum 2021-12-23