Glossar Börsenlexikon / Thema
Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung einer Kapitalgesellschaft (den Vorstand). Er wird von der Hauptversammlung (also den Investoren) gewählt. Mitglieder des Vorstandes dürfen daher nicht auch bei dem gleichen Unternehmen im Aufsichtsrat sitzen, oft jedoch bei anderen Aktiengesellschaften.
Permanenter Link Aufsichtsrat - Erstellungsdatum 2021-12-23