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Glossar Börsenlexikon / Thema

Auskunftsrecht des Aktionärs

Recht eines Aktionärs, über die Angelegenheiten des Unternehmens, insbesondere rechtliche und geschäftliche Sachverhalte, Auskunft zu erhalten

Permanenter Link Auskunftsrecht des Aktionärs - Erstellungsdatum 2021-12-23


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