Glossar Börsenlexikon / Thema
Der Inhaber der Option bzw. des Optionsscheines hat das Recht, innerhalb der Ausübungsfrist zum Ausübungspreis den Basiswert zu kaufen (Call) bzw. zu verkaufen (Put) bzw. den entsprechenden Barausgleich zu verlangen.
Permanenter Link Ausübungsrecht - Erstellungsdatum 2021-12-23