Glossar Börsenlexikon / Thema
Zu den Baunebenkosten, die in die Anschaffungs- und Herstellungskosten mit einbezogen werden, gehören im wesentlichen Gebühren für Leistungen der Ämter und Behörden sowie das Architektenhonorar.
Permanenter Link Baunebenkosten - Erstellungsdatum 2021-12-23