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Bausparförderung

Das Wohnungsbau-Prämiengesetz wurde ab 1.01.96 wie folgt geändert: Die prämienbegünstigten Höchstbeträge steigen auf 511 Euro / 1.023 Euro (ledig / verheiratet). Die Einkommensgrenzen erhöhen sich auf ein zu versteuerndes Einkommen von 25.600 Euro / 51.100 Euro (ledig / verheiratet). Der Sonderausgabenabzug für Bausparkassenbeiträge entfällt.

Permanenter Link Bausparförderung - Erstellungsdatum 2021-12-23


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