Glossar Börsenlexikon / Thema
Die Beleihungsgrenze ist der Prozent-Ausdruck des Beleihungswertes; z.B. der Beleihungswert einer Immobilie beträgt 300.000 Euro, bei einer Beleihungsgrenze von 80% ergibt sich ein absoluter Wert von 240.000 Euro, welcher finanzierbar ist. Bei einer Finanzierung über diesen Betrag hinaus sind entsprechende Zusatzsicherheiten zu stellen.
Permanenter Link Beleihungsgrenze - Erstellungsdatum 2021-12-23