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Beleihungsgrenze

Die Beleihungsgrenze ist der Prozent-Ausdruck des Beleihungswertes; z.B. der Beleihungswert einer Immobilie beträgt 300.000 Euro, bei einer Beleihungsgrenze von 80% ergibt sich ein absoluter Wert von 240.000 Euro, welcher finanzierbar ist. Bei einer Finanzierung über diesen Betrag hinaus sind entsprechende Zusatzsicherheiten zu stellen.

Permanenter Link Beleihungsgrenze - Erstellungsdatum 2021-12-23


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