Glossar Börsenlexikon / Thema
Verträge, in denen sich jemand zur Veräußerung, zum Erwerb oder zur Belastung einer Immobilie verpflichtet, müssen notariell beurkundet werden. Die notarielle Beurkundung soll eine ordnungsgemäße Beratung durch den fachkundigen Notar sicherstellen, die Parteien vor unüberlegten Geschäften warnen und sämtliche Absprachen beweiskräftig festhalten, wobei der Notar auch die beste Gewähr dafür bietet, dass die Vereinbarungen der Parteien auch gültig festgelegt werden.
Permanenter Link Beurkundung - Erstellungsdatum 2021-12-23