Glossar Börsenlexikon / Thema
Übliche Bezeichnung für eine Kaufoption, deren Halter (Optionskäufer bzw. Optionsscheinkäufer) das Recht, aber nicht die Verpflichtung hat, den Basiswert während der Ausübungsfrist der Option bzw. des Optionsscheines zu dem im voraus festgelegten Basispreis unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses zu kaufen.
Gegensatz: Put.
Eine Option mit dem Recht ein Wertpapier zu kaufen (Kaufoption) wird auch Call genannt. Der Käufer eines Calls erwirbt das Recht, einen Basiswert zu einem festgelegten Preis (Basispreis) erwerben zu können. Der Verkäufer der Option ist der “Stillhalter”, er muss den Basiswert zu dem vorher definierten Preis und in entsprechender Zeit liefern können. Die Ausübung der Option ist für den Käufer optional. Wird die Option nicht ausgeübt, verfällt sie wertlos. Ein Käufer eines Calls rechnet mit steigenden Kursen. Im Falle von sinkenden Kursen verliert der Käufer seinen Einsatz (Optionsprämie und Zeitprämie).
Permanenter Link Call - Erstellungsdatum 2021-12-23