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Glossar Börsenlexikon / Thema

Cap

Ein Cap stellt ein vertraglich handelbares Recht auf einen im voraus festgelegten Höchstzinssatz dar, dem ein bestimmter Referenzzinssatz zu Grund liegt.


Ein Cap bzw. Zinscap ist eine vertraglich vereinbarte Zinsobergrenze. Ein Cap ist ein Zinslimit für ein variabel verzinsliches Wertpapier. Es ist die höchstmögliche Zinsrate, die ein Kreditnehmer zahlen muss, und auch die höchste Rate, die der Kreditgeber verdienen kann. Das Gegenteil ist die Zinsuntergrenze bzw. Zinsfloor.

Permanenter Link Cap - Erstellungsdatum 2021-12-23


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