Glossar Börsenlexikon / Thema
Die Eigenheimzulagen gibt es seit 1.1.2000 (Bauantrag oder Kaufantrag) nur, wenn die Summe aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte im Antragsjahr und im Jahr davor 81.807 Euro / 163.614 Euro (ledig / verheiratet) nicht übersteigt. Pro Kind erhöht sich diese Einkommensgrenze um 30.678 Euro (Eigenheimzulagengesetz).
Permanenter Link Einkommensgrenzen - Erstellungsdatum 2021-12-23