Glossar Börsenlexikon / Thema
Gemeinschaftseigentum ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz, was nicht ausdrücklich zu Sondereigentum durch Gesetz erklärt ist. Das sind z.B. Treppenhaus, Waschkeller, Fahrradabstellraum.
Permanenter Link Gemeinschaftseigentum - Erstellungsdatum 2021-12-23