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Grundbuch

Beim Amtsgericht geführtes Register, in dem das Grundstück, die Eigentumsverhältnisse und die auf ihm ruhenden Belastungen und Nutzungsrechte eingetragen sind. Das Grundbuch kann bei berechtigtem Interesse von jedermann (z.B. Käufer) eingesehen werden. Die Richtigkeit des Grundbuchinhalts wird kraft Gesetzes vermutet. Wer im guten Glauben auf die Richtigkeit des Grundbuches erwirbt, ist kraft Gesetz geschützt. Das Grundbuch ist wie folgt gegliedert:

- Deckblatt
- Bestandsverzeichnis
- Abteilung I: Hier ist der jeweilige Eigentümer und sein Anteil eingetragen.
- Abteilung II: Hier sind die Lasten und Beschränkungen, z.B. Grunddienstbarkeiten, besondere Nutzungsrechte, Geh, Fahrtrechte eingetragen.
- Abteilung III: Hier sind die Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden eingetragen.

Alle Eintragungen erfolgen unter Hinweis auf die Grundlagenurkunde in den Grundakten, z.B. Teilungserklärung, Kaufvertrag u.a.

Permanenter Link Grundbuch - Erstellungsdatum 2021-12-23


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