Glossar Börsenlexikon / Thema
Vollständige Abschrift aller zu einem Grundstück bestehenden Grundbucheintragungen, die jedermann mit berechtigtem Interesse verlangen kann. Die rangrichtige Eintragung einer Grundschuld ist dem Darlehensgeber durch einen beglaubigtem Grundbuchauszug nachzuweisen.
Permanenter Link Grundbuchauszug - Erstellungsdatum 2021-12-23