Glossar Börsenlexikon / Thema
Sowohl Hypotheken als auch Grundschulden sind Grundpfandrechte und müssen in das Grundbuch eingetragen werden. Die Eintragung muss den Namen des Gläubigers und den Geldbetrag der Forderung enthalten.
Permanenter Link Grundpfandrechte - Erstellungsdatum 2021-12-23